Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. Ohne Zahlungsvereinbarung mit der Gesundheitskasse (ÖGK) werden nun offene Rückstände wieder einbringlich gemacht....